Garantie
Für Produkte mit einer Nennlebensdauer ≥ 50.000 Betriebsstunden gewährt SITECO eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind für die eine Nennlebensdauer größer/gleich 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind.
Für Produkte mit einer Nennlebensdauer < 50.000 Betriebsstunden gewährt SITECO eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren entsprechend den Garantiebedingungen. Diese Garantie bezieht sich auf alle LED-Module, LED-Betriebsgeräte und sonstige LED-Komponenten, die in Leuchten eingesetzt sind für die eine Nennlebensdauer kleiner 50.000 Betriebsstunden in den technischen Unterlagen ausgewiesen sind.
Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt der Installation, jedoch spätestens drei Monate nach der Auslieferung durch SITECO.
Die Garantie gilt unter den folgenden Bedingungen:
- Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den Produktinformationen und Anwendungshinweisen verwendet.
- Das Produkt wird keinen mechanischen Belastungen ausgesetzt.
- Soweit gemäß Montage- und Betriebsanleitung Wartungsarbeiten erforderlich sind, ist deren Ausführung dokumentiert.
- Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden.
- Diese Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden.
- Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Mortalität oberhalb der Nennausfallrate von 0,2 % pro 1.000 Betriebsstunden. Ein Lichtstromrückgang ist bis zu einem Wert von 0,6 % pro 1.000 Betriebsstunden normal und deshalb kein Grund für die Inanspruchnahme der Garantie.
- Beim Ersatz von LED-Modulen kann es wegen nutzungsbedingter Veränderung des Lichtstroms von betriebenen LED-Modulen und im Zuge des technischen Fortschritts zu Abweichungen in den Lichteigenschaften kommen.
- Die angegebene Lebensdauer wird erreicht, wenn die Leuchten in Übereinstimmung mit den vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen, den zugrundeliegenden Normen und den geltenden Vorschriften betrieben werden.
- Diese Garantie erfasst alle relevanten Lieferungen nach dem 1. Juli 2010.
Diese Garantie erlischt, wenn an LED-Leuchten und LED-Modulen Änderungen oder Instandsetzungen ohne vorherige schriftliche Freigabe von SITECO vorgenommen werden.
Garantieleistungen
Bei Ausfällen, welche die Nennausfallrate überschreiten, behält sich SITECO vor, die defekten Komponenten zu reparieren, Ersatzprodukte zu liefern oder dem Kunden defekte Komponenten gutzuschreiben. Alle im Zusammenhang mit der Garantieleistung anfallenden Nebenkosten (z. B. für die De- und Neumontage, den Versand des fehlerhaften Produkts, Entsorgung, Fahr- und Wegezeiten, Hebevorrichtungen und Gerüste) gehen zu Lasten des Kunden. Andere Kosten, welche z.B. durch den Ausfall der Installation verursacht werden oder sonstige Schäden sowie Folgeschäden sind von dieser Garantie nicht erfasst. Garantieleistungen werden von SITECO solange erbracht, bis der Garantiezeitraum der Ursprungslieferung erschöpft ist. Die an SITECO zurückgegebenen Komponenten oder Produkte wechseln im Garantiefall in das Eigentum von SITECO.
Der Garantieanspruch kann von Jedermann gegen Vorlage der auf ihn ausgestellten Rechnung für die oben beschriebenen Produkte, welche in einem Land der Europäischen Union, in Mazedonien, in der Schweiz, in Norwegen und in der Türkei installiert sind, geltend gemacht werden.
Der Garantieanspruch ist unmittelbar nach Auftreten eines Defekts durch schriftliche Mitteilung bei
Siteco GmbH
Reklamationsmanagement
Georg-Simon-Ohm-Straße 50
83301 Traunreut
Deutschland
anzumelden.
SITECO behält sich vor, die Gültigkeit des Garantieanspruchs gemäß den Garantiebedingungen zu überprüfen.
Diese Garantie schränkt die vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche des Käufers, die er gemäß den jeweiligen Bestimmungen gegen den Verkäufer oder den Hersteller geltend machen kann, nicht ein.
Sie können die vollständige Garantieerklärung in einem gesammelten Dokument hier downloaden.
Produktrücknahme und Entsorgung
Produktrücknahme gem. WEEE / ElektroG
Entsprechend der EU-Gesetzgebung haben die Unternehmen der SITECO-Gruppe Vereinbarungen zur Rücknahme und Entsorgung von Altprodukten getroffen.
In Deutschland hat SITECO beispielsweise die ISD Interseroh Dienstleistungs GmbH, Köln, damit beauftragt, zu eigenen Lasten Altprodukte entgegenzunehmen und zu entsorgen.
Die Entsorgungsverpflichtung übernimmt SITECO nur für Produkte, die ab dem 13.08.2005 in den Verkehr gebracht werden. Die entsprechenden Leuchten sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne und darunter liegendem schwarzen Balken gekennzeichnet. Kosten der Anlieferung zu den Übernahmestellen trägt der Letztbesitzer. Die dem Letztbesitzer alternativ zur Verfügung stehenden Übernahmestellen von Interseroh können bei INTERSEROH abgefragt werden.
Die nach dem ElektroG gekennzeichneten SITECO-Altleuchten werden ab dem 24.03.2006 zurück genommen. Der Letztbesitzer hat sicherzustellen, dass Rücknahmen und Entsorgung der gekennzeichneten Leuchten ausschließlich über den von SITECO beauftragten Entsorger erfolgen.
Die Siteco GmbH ist beim Elektro- Altgeräte Register (EAR) unter der Registriernummer DE88203383 gemeldet
Download Recycling Zertifikat
Download Merkblatt B2B Elektrogeräte
Allgemeines
Die Verpackungsgesetzgebung verpflichtet Erst-Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, im Rahmen der Produzentenverantwortung ihre Verpackungen zur Sammlung und Verwertung bei einem dualen System anzumelden.
Die Verpackungsverordnung (VerpackV) stammt aus dem Jahr 1991 und wurde seitdem wiederholt novelliert, sie bestimmt Detailregelungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Ziel der Verordnung ist es, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern.
Ein Duales System ist ein Sammelsystem, das sicherstellt, dass gebrauchte Verkaufsverpackungen in ganz Deutschland flächendeckend in allen privaten Haushalten und für den privaten Endverbraucher kostenfrei entsorgt werden.
Rücknahme von Verkaufsverpackung gewerblicher Kunden
Für Transportverpackungen (§ 4 VerpackV), Umverpackungen (§ 5 VerpackV) und Verkaufsverpackungen, die bei gewerblichen Endverbrauchern anfallen (§ 7 VerpackV), ist die Beteiligung an einem anerkannten dualen Entsorgungssystem nicht möglich und auch nicht notwendig.
Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen sind vielmehr durch die Beteiligten selbst zu organisieren. Dabei sind keine Verwertungsquoten einzuhalten. Grundsätzlich gilt für all diese gewerblichen Verpackungen, dass der Lieferant der verpackten Ware zur Rücknahme der leeren Verpackung verpflichtet ist.
Vertragspartner der Siteco GmbH ist Interseroh mit der Vertragsnummer 243695 als Betreiber eines solchen Rücknahme-Systems.
Mit einem flächendeckenden Recycling- und Logistiknetzwerk aus rund 600 zertifizierten Entsorgungspartnern organisiert Interseroh deutschlandweit in einem reibungslosen Ablauf die regelmäßige Abholung an über 100.000 gewerblichen Anfallstellen sowie die ressourcen-schonende Verwertung.
Unter https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/transportverpackungen/ können unsere Kunden einfach und komfortabel den für sie nächstgelegenen Entsorgungspartner anzeigen lassen. An gleicher Stelle finden Sie das Merkblatt zur Entsorgung von Transportverpackungen.